FF Bobenhausen II

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Feuerwehrdienstvorschriften

Dies sind die aktuellen, in Hessen gültigen Dienstvorschriften für die Feuerwehr. Hinter den Links verbergen sich die volltext Downloads.

Nummer Inhalt Stand
FwDV 1 Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • Persönliche Schutzausrüstung und Einsatzausrüstung
  • Handhabung und Bedienung der feuerwehrtechnischen Gerätschaften im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • Sichern in absturzgefährdeten Bereichen
  • Retten und Selbstretten
  • Verkehrssicherung
  • Sichtzeichen
2006, ergänzt 2007
FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr
  • regelt die Teilnahmevoraussetzungen, Ziele und Dauer der verschiedenen Lehrgänge
2012
FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • Gliederung der Taktischen Einheiten Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug
  • Sitz- und Antreteordnung
  • Fahrzeugaufstellung
  • Einsatzablauf im Löscheinsatz
  • Einsatz eines Zuges
  • Einsatzablauf im Hilfeleistungseinsatz (ergänzt 2008)
2008
FwDV 7 Atemschutz
  • In dieser FwDV werden die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger, die Aus- und Weiterbildung, sowie Einsatzgrundsätze, Aufgabenverteilung und die Bedeutung des Atemschutzes erklärt.
2005
FwDV 8 Tauchen 2004
FwDV 10 Die tragbaren Leitern 1996
FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz 1999
FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz
  • Diese Dienstvorschrift befasst sich mit dem Vorgehen der Feuerwehr bei Atomaren, Biologischen und Chemischen (kurz: ABC) Gefahren
2012
PDV/DV 800 Fernmeldeeinsatz
  • Diese (für Katastrophenschutz und Polizei allgemein geltende) Dienstvorschrift befasst sich mit der Planung, Aufbau und Betrieb des Fernmeldeverkehrs.
1986
PDV/DV 810 Fernmeldebetriebsdienst
  • (mit dem für den Katastrophenschutz und im speziellen die Feuerwehr relevanten Teil "PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst"
  • Die Vorschrift besteht aus fünf Teilen: einen allgemeinen Teil und den fachspezifischen Teilen "Fernschreibverkehr", "Telegrafiefunkverkehr", "Sprechfunkverkehr", "Fernsprechverkehr", wobei für Katastrophenschutz besonders Teil 3 "Sprechfunkdienst" relevant ist
  • In diesem Teil wird der Ablauf des Sprechfunkverkehrs geregelt
  • In einigen Bundesländern ist Teil 3 als eine eigenständige FwDV 810 eingeführt worden