Feuerwehrdienstvorschriften
Dies sind die aktuellen, in Hessen gültigen Dienstvorschriften für die Feuerwehr. Hinter den Links verbergen sich die volltext Downloads.
Nummer |
Inhalt |
Stand |
FwDV 1 |
Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
- Persönliche Schutzausrüstung und Einsatzausrüstung
- Handhabung und Bedienung der feuerwehrtechnischen Gerätschaften im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
- Sichern in absturzgefährdeten Bereichen
- Retten und Selbstretten
- Verkehrssicherung
- Sichtzeichen
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2006, ergänzt 2007 |
FwDV 2 |
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr
- regelt die Teilnahmevoraussetzungen, Ziele und Dauer der verschiedenen Lehrgänge
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2012 |
FwDV 3 |
Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
- Gliederung der Taktischen Einheiten Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug
- Sitz- und Antreteordnung
- Fahrzeugaufstellung
- Einsatzablauf im Löscheinsatz
- Einsatz eines Zuges
- Einsatzablauf im Hilfeleistungseinsatz (ergänzt 2008)
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2008 |
FwDV 7 |
Atemschutz
- In dieser FwDV werden die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger, die Aus- und Weiterbildung, sowie Einsatzgrundsätze, Aufgabenverteilung und die Bedeutung des Atemschutzes erklärt.
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2005 |
FwDV 8 |
Tauchen |
2004 |
FwDV 10 |
Die tragbaren Leitern |
1996 |
FwDV 100 |
Führung und Leitung im Einsatz |
1999 |
FwDV 500 |
Einheiten im ABC-Einsatz
- Diese Dienstvorschrift befasst sich mit dem Vorgehen der Feuerwehr bei Atomaren, Biologischen und Chemischen (kurz: ABC) Gefahren
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2012 |
PDV/DV 800 |
Fernmeldeeinsatz
- Diese (für Katastrophenschutz und Polizei allgemein geltende) Dienstvorschrift befasst sich mit der Planung, Aufbau und Betrieb des Fernmeldeverkehrs.
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1986 |
PDV/DV 810 |
Fernmeldebetriebsdienst
- (mit dem für den Katastrophenschutz und im speziellen die Feuerwehr relevanten Teil "PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst"
- Die Vorschrift besteht aus fünf Teilen: einen allgemeinen Teil und den fachspezifischen Teilen "Fernschreibverkehr", "Telegrafiefunkverkehr", "Sprechfunkverkehr", "Fernsprechverkehr", wobei für Katastrophenschutz besonders Teil 3 "Sprechfunkdienst" relevant ist
- In diesem Teil wird der Ablauf des Sprechfunkverkehrs geregelt
- In einigen Bundesländern ist Teil 3 als eine eigenständige FwDV 810 eingeführt worden
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